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Musiklexikon – Wissenswertes für Bands und Musiker*innen

Musiklexikon - Wissenswertes für Bands und Musiker*innen: GEMA, GVL, BÜV, HAP? Wenn das für euch auch alles nach Bahnhof klingt, seid ihr hier genau richtig. Verschafft euch einen Überblick über die zentralen Begriffe im wilden Dschungel des Musikbusiness.

Themen im Überblick

Bandübernahmevertrag (BÜV)

Booking-Agentur

EAN-Code

Gastspielvertrag

GEMA

GVL

HAP (Händlerabgabepreis)

ISRC

IFPI

Künstler*innenvertrag

Künstlersozialkasse (KSK)

Label

Label-Code

Musikverlag

Musikvermarktung

Tantiemen

Musikvertrieb

VUT

Bandübernahmevertrag (BÜV)

Bei dem Bandübernahmevertrag (BÜV) handelt es sich um einen Lizenzvertrag zwischen einem Label und einem Künstler/einer Künstlerin oder Produzent*in im Hinblick auf die Auswertung ganz bestimmter Tonaufnahmen (z.B. Album). Der/die Künstler*in/ Produzent*in hat in diesem Fall die Tonaufnahmen auf eigenes wirtschaftliches Risiko, d.h. auf eigene Kosten, hergestellt bzw. herstellen lassen und diese Tonaufnahmen einem Label zur Auswertung angeboten. Ein Bandübernahmevertrag wird auch Künstlervertrag genannt. Ein an der Auswertung interessiertes Label lizenziert diese Tonaufnahmen (das Tonband, daher „Bandübernahme“) im Rahmen eines Bandübernahmevertrages.

Bandübernahmeverträge werden in der Regel exklusiv für ein bestimmtes Territorium (z.B. GAS - Deutschland, Österreich, Schweiz) abgeschlossen und werden häufig für eine Auswertungszeit an den Tonaufnahmen zwischen 5 und 10 Jahren abgeschlossen. Das Label rechnet dem/der Künstler*in/Produzent*in regelmäßig auf Basis des HAP (Händlerabgabepreis) mit einem Prozentsatz zwischen 16% und 26% vom HAP eines jeden verkauften, bezahlten und nicht retournierten Tonträgers. Im Rahmen des Bandübernahmevertrages wird der HAP häufig durch diverse Positionen „bereinigt“, d.h. Abzugsmöglichkeiten des Labels unterzogen (z.B. Technikkostenabzug, Auslandsabzug etc.).

Die zu erwartenden Lizenzen können vom Label durch eine sogenannte verrechenbare aber nicht rückzahlbare Vorschusszahlung an den Lizenzgeber (Künstler*in/Produzent*in) bevorschusst werden. Vorschusszahlungen von Labels an Independent-Künstler*innen sind heutzutage jedoch immer seltener geworden, zumindest gehören große Summen schon lange nicht mehr zum Alltag im Musikgeschäft. Mehr

Booking-Agentur

Eine Booking Agentur ist ein wichtiger Akteur in der Musikbranche, der sich darauf spezialisiert hat, Auftritte und Engagements für Künstler*innen und Bands zu organisieren. Diese Agenturen fungieren als Vermittler zwischen Künstlern und Veranstaltern, um Live-Auftritte, Konzerte, Festivalauftritte und andere Auftrittsmöglichkeiten zu arrangieren. Ihre Hauptaufgabe besteht darin, die Termine, Verträge und finanziellen Vereinbarungen im Namen der Künstler*innen zu verhandeln und zu koordinieren. Mehr

EAN-Code

Der EAN Code ist ein maschinenlesbarer Strichcode auf der Warenpackung oder dem Tonträger, CD und ist vergleichbar mit der ISBN Nummer bei Büchern. Er wird in der Regel mit einem EAN Code Generator erzeugt. Die Abkürzung EAN steht für den Begriff European Article Number. Er wird auch als Barcode bezeichnet. Wozu wird ein EAN Code benötigt? Der EAN Code ist die Einheitliche Europäische Artikelnummer die für Produkte verwendet wird. Mehr

Gastspielvertrag

Mit einem Gastspielvertrag oder auch Künstler*innenvertrag (auch Konzert- oder Engagementvertrag genannt) werden alle Vereinbarungen zwischen Band/Künstler*in und den Veranstalter*innen schriftlich festgehalten. Ein Gastspielvertrag enthält u.a. personenbezogenen Daten, Honorar bzw. Gage, Dauer und Datum der Veranstaltung oder Informationen zum Catering und Verpflegung. Mehr

GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte)

Bei der GEMA, der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte“, handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die als eine Art Inkassoorganisation Nutzungs- und Einwilligungsrechte Ihrer Mitglieder, d.h. Komponist*innen, Textdichter*innen und Musikverleger*innen, wahrnimmt und entsprechend Gebühren von Verwerter*innen von Musikwerken einzieht und an die Mitglieder ausschüttet. Die GEMA ist somit Schnittstelle zwischen Ihren Mitgliedern, d.h. Rechteinhaber*innen, und Verwerter*innen von Musik. Die GEMA hat in Deutschland ca. 65.000 Mitglieder. Dabei gibt es drei Kategorien von GEMA Mitgliedern: Ordentliche Mitglieder (ca. 3.300); Außerordentliche Mitglieder (ca. 6.500); Angeschlossene Mitglieder (ca. 55.000). Um Mitglied zu werden schließt der/die Komponist*in, Textdichter*in, Verlag mit der GEMA einen Wahrnehmungsvertrag/ Berechtigungsvertrag ab. Mit Bezahlung der Aufnahmegebühr und dem Mitgliedsbeitrag wird man dann Mitglied. Die Kosten der Mitgliedschaft für Urheber (Textdichter und Komponist) liegen zur Zeit bei einem Betrag von 25,56 € GEMA-Mitgliedschaft im Jahr und einer einmaligen Aufnahmegebühr von 60,84 €.

Verwerter*innen von Musik sind z.B. Gastwirte, Discobetreiber*innen, Gesangsvereine, Konzertveranstalter*innen, Fernsehsender, Rundfunksender. Diese schließen ebenfalls Verträge mit der GEMA im Hinblick auf die jeweilige Musiknutzung/ Musikverwertung ab. Insoweit entsteht ein Zusammenspiel zwischen Rechteübertragung, Lizenzeinnahmen und Lizenzauszahlungen, d.h. der/die Rechteinhaber*in (z.B. Komponist*in/Textdichter*in) überträgt im Rahmen eines Wahrnehmungsvertrages die Wahrnehmungsrechte an die GEMA, diese vergibt die Verwertungs-/ Nutzungsrechte an die Verwerter*innen, diese wiederum bezahlen eine Lizenzgebühr für diese Verwertung an die GEMA, welche wiederum die Lizenzeinnahmen an Ihre Mitglieder nach Abzug der Verwaltungskosten in Form von Tantiemenausschüttungen ausbezahlt.  www.gema.de

GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten)

Bei der GVL, der „Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten“, handelt es sich um eine Verwertungsgesellschaft, die Rechte von Leistungsschutzberechtigten, d.h. ausübenden Künstler*innen, Ton- und Bildtonträgerhersteller*innen und Veranstalter*innen wahrnimmt. Die Wahrnehmung der Leistungsschutzrechte beschränkt auf Ansprüche aus Zweit- und Drittverwertung künstlerischer bzw. technischer Leistungen. Die Mitgliedschaft in der GVL ist für die Berechtigten kostenlos, d.h. mit Abschluss eines Wahrnehmungsvertrages ist man Mitglied in der GVL. Die GVL betreibt die Einziehung von Vergütungen aus Sendung von Tonträgern durch Radio und Fernsehen, die Einziehung von Vergütungen aus öffentlicher Wiedergabe von Tonträgern und Sendungen durch die GEMA und das Inkasso von Leerkassetten- und CD-R- bzw. Geräteabgaben durch ZPÜ.

Ab 2011 wurde die Verteilung auf eine nutzungs- bzw. trackbezogene Vergütung umgestellt. Um auf die dafür erforderlichen Daten zugreifen zu können, hat die GVL den Aufbau einer Datenbank namens ARTSYS begonnen. ARTSYS ist das GVL-Portal für wahrnehmungsberechtigte ausübende Künstler*innen zur Registrierung ihrer künstlerischen Mitwirkung bei erschienenen Musikhandelstonträgern sowie in der letzten Ausbaustufe auch bei Filmen, Rundfunkproduktionen und Sprachtonträgern. Die Einwahl und Registrierung erfolgt unter www.artsys.gvl.de. Homepage: www.gvl.de

HAP (Händlerabgabepreis)

HAP (Händlerabgabepreis): Anhand des HAP wird im Regelfall, zumindest in Deutschland und Europa, die Beteiligung des Lizensgebers/der Lizenzgeberin (z.B. Künstler*in) an den Einnahmen des Labels aus dem Verkauf des jeweiligen Tonträgers errechnet. Der HAP stellt insoweit der um Umsatz- und sonstige Verkaufssteuern bereinigte Abgabepreis an den Handel dar. Der HAP für ein bestimmtes Produkt sollte beim Label/ Vertrieb nachgefragt und ggf. einvernehmlich festgelegt werden. Mehr

ISRC (International Standard Recording Code)

Beim ISRC (International Standard Recording Code) handelt es sich um eine zwölfstellige Buchstaben- und Zahlenkombination. Diese dient zur Identifizierung und Zuordnung einzelner Musikstücke. Jedes Musikstück bekommt einen ISRC zugewiesen. Der ISRC kann auch bei der Nutzung digitaler Aufnahmen übermittelt werden. Insoweit wird die Ermittlung der Nutzung und Verwertung einzelner Musikaufnahmen erheblich vereinfacht. Der Code wird von der IFPI an die Tonträgerunternehmen/ Labels kostenlos vergeben. Mehr

IFPI (International Federation of the Phonographic Industry)

Die IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) ist der Weltverband der Musikindustrie. Die IFPI ist eine nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtete Organisation, die als Interessenvertreter von etwa 1400 Mitgliedern aus 66 Ländern für den Schutz von Urheberrechten sowie für die Ausweitung der kommerziellen Nutzbarkeit von Musik eintritt. Die IFPI schließt u.a. Rahmenverträge mit der GEMA aus. Mehr

Der Künstler*innenvertrag

Künstlervertrag: Mit Hilfe von Künstler*innenverträgen bindet ein Label eine/n Künstler*in für eine gewisse Dauer und für einen gewissen Produktionsumfang an sich, um dann die im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Tonaufnahmen entsprechend umfangreich und exklusiv verwerten/ auswerten zu können. Im Gegensatz zum Bandübernahmevertrag lässt die das Label die Tonaufnahmen auf seine Kosten produzieren und trägt insoweit schon das Herstellungsrisiko im Hinblick auf die Tonaufnahmen. Die Beteiligungslizenz des Künstlers/der Künstlerin an den verkauften, bezahlten und retournierten Tonträgern wird entsprechend geringer und beträgt bei Künstlerexklusivverträgen regelmäßig zw. 7% und 12% von HAP (Händelerabgabepreis). Mehr

Die Künstlersozialkasse (KSK)

Sinn und Zweck der Künstlersozialkasse (KSK) ist es, selbständige Künstler*innen und Publizist*innen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzubeziehen, welches eigentlich für den/die klassische/n Arbeitnehmer*in vorbehalten ist. Bei „normalen“ Arbeitnehmer*innen bezahlt der/die Arbeitgeber*in regelmäßig die Hälfte der anfallenden Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter*innen über die so genannten Sozialabgaben. Dieses System wird durch die Künstlersozialversicherung auf selbständige Künstler*innen und Publizist*innen übertragen, d.h. die Hälfte der normalerweise anfallenden Beiträge der Künstler*innen zu den entsprechenden Versicherungen wird bezuschusst. Durch diesen Zuschuss werden selbständige Künstler*innen und Publizist*innen einem Arbeitnehmer mehr oder weniger gleichgestellt und kann den Künstler*innen – gerade am Anfang einer künstlerischen Karriere - effektiv entlasten. Ein entsprechender Aufnahmeantrag ist bei der KSK ist durch die Künstler*innen zu stellen. Mehr

Das Label

Als Label wird im klassischen Sinne der Tonträgerhersteller bezeichnet.  Ein Label wertet Tonaufnahmen (Bänder) von Künstler*innen/ Lizenzgeber*innen entweder über Bandübernahmeverträge oder Künstler*innenverträge physisch (Tonträger) und digital (Download, Stream etc.) aus. Regelmäßig wird den Künstler*innen/ Lizenzgeber*innen auf den HAP, d.h. den Händlerabgabepreis (Abgabepreis an den Handel)/ pro verkauften, bezahlten und nicht retournierten Tonträger, abgerechnet. (oft zw. 16% und 26%). Zunehmend versuchen die Labels auch an anderen Einnahmequellen des Künstlers/der Künstlerin zu partizipieren, z.B. über Beteiligungen an den Live-Einnahmen der Künstler*innen oder über Managementtätigkeiten, die das Label gegenüber dem Künstler/der Künstlerin erbringt. Solche „Full-Service-Verträge“ werden auch als „360° Verträge“ bezeichnet.

Das Label bekommt auf Antrag von der GVL den Label Code = LC Code.  Hierbei handelt es sich um eine Fünfstellige Schlüsselnummer mit der die GVL Sendeminuten einer Darbietung eines Werkes erfassen kann. Sendeanstalten sind verpflichtet, die von ihnen gesendete Musik über die Anzahl von Sendeminuten von veröffentlichten Tonträgern anhand des Label-Codes an die GVL zu melden. GVL rechnet dann die von den Sendern zu zahlenden Vergütungen an die Labels ab. Mehr

Label-Code & LC-Code

Der Label-Code/LC Code von der GVL an das Label vergeben.  Hierbei handelt es sich um eine Fünfstellige Schlüsselnummer mit der die GVL Sendeminuten einer Darbietung eines Werkes erfassen kann. Sendeanstalten (z.B. Rundfunksender) melden, die von ihnen gesendete Musik über die Anzahl von Sendeminuten anhand des Label-Codes an die GVL. Der Label-Code dient insoweit dazu einen gespielten Song einem bestimmten Label zuzuordnen. GVL rechnet dann die von den Sendern zu zahlenden Vergütungen an die Labels ab. Mehr

Mehr zum Thema Labelcode: Labelcode der Musikzentrale Nürnberg.

Der Musikverlag

Musikverlag: Nimmt Rechte der Urheber am musikalischen Werk wahr. Während das originäre Geschäft der Verlage der Verkauf und die Vermietung von Notenmaterial der Urheber war, ist das heutige Geschäft eines Musikverlages bei der Rechteverwaltung und Rechteverwertung anzusiedeln. Der Verlag hilft bei der Auswertung und Verwaltung der Werke. So vergibt der Verlag z.B. „Bearbeitungsgenehmigungen“ im Rahmen von musikalischen Bearbeitungen (z.B. Remix, Sampling etc.) und Synchronisationsgenehmigungen und Bearbeitungsgenehmigung im Rahmen von Filmproduktionen (Kinofilm, Fernsehfilm, aber auch Werbefilm etc.). Der Verlag bindet den/die Urheber*in mit Verlagsverträgen (Autorenexklusivverträgen oder Einzeltitelverträgen) an sich. Die regelmäßige Aufteilung der Einnahmen an den Erlösen aus dem mechanischen Geschäft ist ein 60/40 Split zwischen Urheber und Verlag. Oft versucht sich ein Musikverlag die Auswertungsrechte an einem musikalischen Werk für „copyright Lifetime“ (gesetzliche Schutzfrist) zu sichern, d.h. die Auswertungszeit an dem musikalischen Werk soll 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers andauern. Mehr

Die Musikvermarktung

Musikvermarktung bezieht sich auf alle strategischen Maßnahmen und Aktivitäten, die darauf abzielen, Musikwerke und Künstler*innen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, ihre Bekanntheit zu steigern, ihre Verkaufszahlen zu erhöhen und letztendlich kommerziellen Erfolg zu erzielen. Es umfasst die Entwicklung und Umsetzung von Marketingstrategien, die darauf abzielen, die Musik und die Künstlermarke zu fördern, das Publikum anzusprechen, den Absatz zu steigern und die Präsenz in verschiedenen Medienkanälen zu maximieren. Mehr

Tantiemen

Tantiemen sind Zahlungen, die an Künstler*innen Komponisten, Autoren und andere Rechteinhaber für die Nutzung ihrer Werke gezahlt werden. Sie stellen eine Form der Vergütung dar, die auf der Grundlage von vertraglichen Vereinbarungen und gesetzlichen Bestimmungen erfolgt. Tantiemen können aus verschiedenen Quellen stammen, wie z.B. Aufführungsrechten, mechanischen Vervielfältigungsrechten, Lizenzierungen für Film- oder Fernsehproduktionen, Streaming-Dienste oder öffentliche Aufführungen. Mehr

Vertrieb

Der Vertrieb vertreibt die Tonträger der Labels über Großhandel, Ketten, Einzelhandel, Club und Mailorder. Zwischen dem Tonträgerhersteller (z.B. Label, Produzenten) und dem Vertrieb kann ein reiner Vertriebsvertrag abgeschlossen, d.h. das Label stellt die Tonträger selbst her und überlässt diese dem Vertrieb zum Verkauf/ Vertrieb. Eine andere Möglichkeit besteht im Abschluss eines Press- und Vertriebsvertrages. In solch einem Fall stellt der Vertrieb für den Vertragspartner*innen die Tonträger her und vertreibt diese im Anschluss. Die aufgewendeten Presskosten werden dann von den Einnahmen aus dem Vertrieb abgezogen. Im Regelfall hat das Label / Produzent*in die Vertriebsprodukte selbst zu vermarkten und entsprechende Promotionkampagnen zu fahren.

Der Digitale Vertrieb wir oft von sogenannten Aggregatoren vorgenommen, d.h. der Aggregator sorgt dafür, dass das digitale Produkte auf den verschiedenen zur Verfügung stehenden Verkaufsplattformen zur Verfügung steht (Aggregator sind z.B. Zebralution oder finetunes). Mehr

VUT (Verband Unabhängiger Tonträgerunternehmen)

Der VUT (Verband Unabhängiger Tonträgerunternehmen) ist ein Zusammenschluss kleiner und mittelständischer Tonträgerunternehmen, Musikverlage und Musikproduzent*innen. Der Verband wurde mit dem Ziel gegründet, den Interessen der kleineren Unternehmen der Musikbranche mehr Gewicht zu verleihen und so deren Schutz und Förderung zu verbessern. Der VUT ist im übertragenen Sinne als IFPI der kleineren Labels zu verstehen. Durch den VUT werden ca. 1200 unabhängige deutsche Musikunternehmen vertreten. Der VUT schließt u.a. ebenfalls Rahmenverträge mit der GEMA ab, so dass die Mitglieder z.B. zu günstigeren Konditionen Tonträger herstellen lassen könne. Mehr

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