Künstlervertrag | MUZ - Musikzentrale Nürnberg
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Künstlervertrag und Künstler*innenvertrag

Künstler*innenverträge: Mit Hilfe von Künstler*innenverträgen bindet ein Label eine/n Künstler*in für eine gewisse Dauer und für einen gewissen Produktionsumfang an sich, um dann die im Rahmen des Vertragsverhältnisses geschaffenen Tonaufnahmen entsprechend umfangreich und exklusiv verwerten/ auswerten zu können. Im Gegensatz zum Bandübernahmevertrag lässt die das Label die Tonaufnahmen auf seine Kosten produzieren und trägt insoweit schon das Herstellungsrisiko im Hinblick auf die Tonaufnahmen.

Die Beteiligungslizenz des Künstlers/der Künstlerin an den verkauften, bezahlten und retournierten Tonträgern wird entsprechend geringer und beträgt bei Künstlerexklusivverträgen regelmäßig zw. 7% und 12% von HAP (Händelerabgabepreis).

Ein Künstlervertrag gibt Ihnen Sicherheit und Gewissheit

Ein Künstler*innenvertrag ist ein Vertrag, den ein Künstler mit seinem Arbeitgeber abschließt. Ein Künstlervertrag regelt die Rechte und Pflichten beider Parteien und entsprechend die Beziehungen zwischen ihnen. Ein Künstlervertrag gibt dem Künstler Sicherheit und Gewissheit über seine Rechte und Pflichten. Dadurch kann er sich besser auf seine Arbeit konzentrieren und weiß, worauf er sich einlässt.

Ein weiterer Vorteil eines Künstlervertrags ist, dass er dem Künstler Hintergrundinformationen über den Arbeitgeber gibt. So kann der Künstler besser einschätzen, ob die Stelle für ihn passt oder nicht.

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