Gastspielvertrag | MUZ - Musikzentrale Nürnberg
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    Wissenswertes für Bands und Musiker*innen

Gastspielvertrag (Konzert- oder Engagementvertrag)

Mit einem Gastspielvertrag oder auch Künstler*innenvertrag (auch Konzert- oder Engagementvertrag genannt) werden alle Vereinbarungen zwischen Band/Künstler*in und den Veranstalter*innen schriftlich festgehalten. Ein Gastspielvertrag enthält u.a. personenbezogenen Daten, Honorar bzw. Gage, Dauer und Datum der Veranstaltung oder Informationen zum Catering und Verpflegung.

Ein Gastspielvertrag ist ein Arbeitsvertrag, der einer Band oder einem Musiker ermöglicht, an einem bestimmten Ort oder an einer bestimmten Veranstaltung aufzutreten. Solche Verträge sind häufig notwendig, wenn eine Band auf Tour geht und in verschiedenen Städten spielt oder wenn ein Musiker bei verschiedenen Veranstaltungen auftritt.

Ein Gastspielvertrag enthält oft festgelegte Bedingungen über die Art und das Datum des Auftritts sowie über das Honorar, das der Band oder dem Musiker zusteht. In manchen Fällen kann es auch notwendig sein, dass die Band einen Probedurchlauf absolviert oder dass sie bestimmte Voraussetzungen erfüllt, bevor sie den Vertrag unterzeichnet.

Obwohl Gastspielverträge häufig für Bands und Musiker abgeschlossen werden, können sie auch anderen Berufsgruppen helfen. So können Unternehmen insbesondere Gastspiele von Rednern oder Trainerteams buchen, um ihre Produkte oder Dienstleistungen zu promoten.

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