Künstlersozialkasse (KSK) | MUZ - Musikzentrale Nürnberg
  • Musiklexikon

    Wissenswertes für Bands und Musiker*innen

Die Künstlersozialkasse (KSK)

Sinn und Zweck der Künstlersozialkasse (KSK) ist es, selbständige Künstler*innen und Publizist*innen in das gesetzliche Sozialversicherungssystem einzubeziehen, welches eigentlich für den/die klassische/n Arbeitnehmer*in vorbehalten ist. Bei „normalen“ Arbeitnehmer*innen bezahlt der/die Arbeitgeber*in regelmäßig die Hälfte der anfallenden Kranken-, Renten-, und Arbeitslosenversicherungsbeiträge seiner Mitarbeiter*innen über die so genannten Sozialabgaben.

Dieses System wird durch die Künstlersozialversicherung auf selbständige Künstler*innen und Publizist*innen übertragen, d.h. die Hälfte der normalerweise anfallenden Beiträge der Künstler*innen zu den entsprechenden Versicherungen wird bezuschusst. Durch diesen Zuschuss werden selbständige Künstler*innen und Publizist*innen einem Arbeitnehmer mehr oder weniger gleichgestellt und kann den Künstler*innen – gerade am Anfang einer künstlerischen Karriere - effektiv entlasten. Ein entsprechender Aufnahmeantrag ist bei der KSK ist durch die Künstler*innen zu stellen.

Voraussetzungen für die Aufnahme in die Künstlersozialkasse

Die KSK prüft dann ob der/die jeweilige Künstler*in die Voraussetzung für die Aufnahme in die KSK erfüllt. Künstler*in im Sinne der KSK ist, wer als Selbständige/r im Wesentlichen im Inland eine künstlerische oder publizistische Tätigkeit erwerbsmäßig und dauerhaft zum Broterwerb ausübt (z.B. u.U.: Musiker*innen, Musikproduzent*innen, DJs, Orchestermusiker*innen, Radiomoderator*innen, Tontechniker*innen, Musikredakteur*innen, Journalist*innen, Schriftsteller*innen, etc.).

Menu

Verwendung von Cookies

Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies.  Weitere Informationen zu Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung Ich stimme zu.