Musikverlag | MUZ - Musikzentrale Nürnberg
  • Musiklexikon

    Wissenswertes für Bands und Musiker*innen

Der Musikverlag - Musikverlag und seine wichtigsten Aufgaben

Musikverlag: Nimmt Rechte der Urheber am musikalischen Werk wahr. Während das originäre Geschäft der Verlage der Verkauf und die Vermietung von Notenmaterial der Urheber war, ist das heutige Geschäft eines Musikverlages bei der Rechteverwaltung und Rechteverwertung anzusiedeln. Musikverlag und seine wichtigsten Aufgaben: Der Verlag hilft bei der Auswertung und Verwaltung der Werke. So vergibt der Verlag z.B. „Bearbeitungsgenehmigungen“ im Rahmen von musikalischen Bearbeitungen (z.B. Remix, Sampling etc.) und Synchronisationsgenehmigungen und Bearbeitungsgenehmigung im Rahmen von Filmproduktionen (Kinofilm, Fernsehfilm, aber auch Werbefilm etc.).

Der Verlag bindet den/die Urheber*in mit Verlagsverträgen (Autorenexklusivverträgen oder Einzeltitelverträgen) an sich. Die regelmäßige Aufteilung der Einnahmen an den Erlösen aus dem mechanischen Geschäft ist ein 60/40 Split zwischen Urheber und Verlag. Oft versucht sich ein Musikverlag die Auswertungsrechte an einem musikalischen Werk für „copyright Lifetime“ (gesetzliche Schutzfrist) zu sichern, d.h. die Auswertungszeit an dem musikalischen Werk soll 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers andauern.

Die Auswertungszeit im Rahmen von Verlagsverträgen ist aber zunehmend verhandelbar.

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