Musikfonds - neues Sonderprogramm für die ländlichen Regionen
Für die Förderung aktueller Musikprojekte in ländlichen Regionen Deutschlands schreibt der Musikfonds ein Sonderprogramm für das laufende Jahr 2023 aus.
Das Sonderprogramm muh[sic] verfolgt das Ziel, der Bevölkerung in den ländlichen Regionen im Sommer und im Herbst dieses Jahres ein vielfältiges musikalisches Angebot zu machen, damit auch abseits der Kulturmetropolen das Bedürfnis nach ungewohnter, experimenteller und genreübergreifender Musik erfüllt werden kann. Zu diesem Zweck werden regionale Initiativen und lokal ansässige Künstler:innen verortet und verstärkt in ihrer Arbeit unterstützt, beispielsweise durch eine bessere Vernetzung untereinander und mit der Landbevölkerung. Strukturell in der Region gut verankerte Akteur:innen werden dabei unterstützt, gezielte Vermittlungsmaßnahmen und innovative Präsentationsformate aktueller Musik und transdisziplinärer Klangkunst umzusetzen. Partnerschaften zwischen lokalen, kommunalen und künstlerischen Akteur:innen sollen initiiert oder modellhaft fortgeführt werden.
Gefördert werden Projekte mit einer experimentellen, zeitgenössischen und nichtkommerziellen Zielsetzung im Sinne der Fördergrundsätze des Musikfonds
Damit sollen die Produktion und die Präsentation, die Vermittlung und die Rezeption aktueller Musikformate in ländlichen Regionen unterstützt werden.
Dazu Prof. Dr. Martin Maria Krüger, Vorstandsvorsitzender des Musikfonds:
„Ich freue mich außerordentlich darüber, dass der Musikfonds in diesem Jahr zusätzliche finanzielle Mittel erhalten soll, um seine Förderaktivitäten stärker in die ländlichen Regionen auszuweiten. Hoch- und Subkultur manifestieren sich bis heute hauptsächlich in den Metropolregionen, wo ein Großteil der Künstler:innen lebt und daher weniger Berührungsängste mit experimentellen Musikformaten bestehen. Aber ist das noch zeitgemäß? Stimmt die landläufige Annahme, auf dem Land gäbe es kein Publikum für die musikalische Avantgarde? Das neue Sonderprogramm muh[sic] ist eine Chance, für und mit der ländlichen Bevölkerung das Gegenteil zu beweisen. Ich danke Staatsministerin Claudia Roth und ihrem Haus ganz herzlich für die in Aussicht gestellten Sondermittel. Die geförderten Projekte werden das innovative Potential der ländlichen Regionen durch aktuelle Musikund Klangkunstformate für alle hörbar machen.“
muh[sic] - Weitere Informationen
Antragsberechtigt sind ausschließlich juristische Personen wie z.B. Institutionen, Verbände, Initiativen, Vereine oder Gesellschaften, die ihren Sitz in Deutschland haben und Kulturveranstaltungen in Landgemeinden und Kleinstädten bis zu 20.000 Einwohner:innen durchführen.
Kommunen bis zu 20.000 Einwohner:innen sind ebenfalls antragsberechtigt. Natürliche Personen sowie Ensembles/Bands, die keine juristische Person sind, sind nicht antragsberechtigt.
Beantragt werden können Fördersummen zwischen minimal 15.000 Euro und maximal 25.000 Euro. Die Förderung setzt grundsätzlich eine angemessene Eigenleistung von mindestens 25 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben voraus. Das Antragsverfahren für das Sonderprogramm muh[sic] ist zweistufig und gliedert sich in zwei Antragsphasen. In der ersten Antragsphase ist eine Projektskizze einzureichen, die von einer 7-köpfigen Jury bewertet wird.
Die Projektskizze besteht aus einer kurzen Darstellung des geplanten Projekts, stichwort-artigen Angaben zu den am Projekt beteiligten Initiativen und Künstler:innen, einem groben Finanzierungsplan sowie aus Bild- und/oder Videomaterial zur betreffenden Region und zum konkreten Veranstaltungsort des geplanten Projekts.
Online-Antragstellung zur Einreichung einer Projektskizze
Die Online-Antragstellung zur Einreichung einer Projektskizze ist vom 20.03.2023 bis zum
02.04.2023 (18:00 MEZ) möglich.
Sofern eine Projektskizze durch die Jury positiv bewertet wurde, ist im zweiten Schritt ein detaillierter Antrag einzureichen. In der ersten Antragsphase ausgewählte Projekte werden am 28.04.2023 darüber informiert, dass sie für die nächste Runde zugelassen sind. In der zweiten Antragsphase sind detaillierte Angaben zum geplanten Projekt ein-zureichen. Verlangt werden beispielsweise Spielstättenbescheinigungen, Auszüge aus dem Vereins- oder Handelsregister, Absichtserklärungen der beteiligten Künstler:innen/ Ensembles/Bands, genaue inhaltliche Angaben zum geplanten Programm sowie ein detaillierter Finanzierungsplan.
Die Online-Antragstellung zur Einreichung eines detaillierten Antrags ist vom 29.04.2023 bis zum 07.05.2023 (18:00 MEZ) möglich.
Die Förderentscheidung der Jury wird am 5. Juni 2023 bekannt gegeben. Es können nur Projekte gefördert werden, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht begonnen haben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung. Hier gibt es die Ausschreibung zum Sonderprogramm muh[sic].